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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17 (https://dejure.org/2018,2727)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2018 - 14 A 595/17 (https://dejure.org/2018,2727)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 14 A 595/17 (https://dejure.org/2018,2727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den eigentlichen Steuerträger (Spieler) ; Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung; Besteuerung auf der Basis des Einspielergebnisses; Erzielung des besteuerten Einspielergebnisses allein aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den eigentlichen Steuerträger (Spieler); Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung; Besteuerung auf der Basis des Einspielergebnisses; Erzielung des besteuerten Einspielergebnisses allein aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
    BVerwG, Beschluss vom 23.11.2017 - 9 BN 2.17 -, Rn. 8; Urteil vom 14.10.2015 - 9 C 22.14.

    -, BVerwGE 153, 116, Rn. 33 f.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 (14 f.); BVerwG, Urteil vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116, Rn. 11.

    Eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, ist nicht hinreichend dargelegt.

    So im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 25.1.2017 für den Einsatz höherprofitabler Geräte bereits BVerwG, Urteil vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116, Rn. 22 f.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-526/04

    Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
    EuGH, Urteil vom 7.9.2006 - C-526/04 -, juris, ergibt sich das jedenfalls nicht.

    EuGH, Urteil vom 7.9.2006 - C-526/04 -, juris, Rn. 30; zuletzt Urteil vom 26.7.2017 - C-519/16 -, EuZW 2017, 770, Rn. 47.

    EuGH, Urteil vom 7.9.2006 - C-526/04 -, juris, Rn. 27, 33 ff.

    Eine Abweichung vom Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7.9.2006 - C-526/04 - liegt nicht vor.

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
    EuGH, Urteil vom 11.6.2015 - C-98/14 -, juris, Rn. 35 f; Urteil vom 8.9.2005 - C-544 und 545/03 -, juris, Rn. 29, 31; zur Entwicklung der unionsrechtlichen Rspr. zu Abgaben als Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit vgl. Randelzhofer/Forsthoff in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Loseblattausgabe (Stand: Juli 2017), Art. 56/57 AEUV, Rn. 153.

    Anders etwa in dem Fall, dass durch die Verfünffachung einer bisherigen Pauschalsteuer und durch zusätzliche Einführung einer Proportionalsteuer ohne Einräumung eines Übergangszeitraums eine vergleichbare Wirkung wie ein Verbot des Betriebs von Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos herbeigeführt wird, EuGH, Urteil vom 11.6.2015 - C-98/14 -, juris, Rn. 40 ff.

    Eine Abweichung vom Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11.6.2015 - C-98/14 - liegt nicht vor, unbeschadet dessen, dass dieses Gericht nicht zu den nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO divergenzfähigen Gerichten gehört.

  • BFH, 21.02.2018 - II R 21/15

    HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

    Veränderungen im Maßstab und in der absoluten Höhe berühren den Charakter als herkömmliche Aufwandsteuer danach nicht (Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 29).

    gg) Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG verlangt auch nicht, dass als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern ausschließlich Bagatellsteuern mit einer nur geringfügigen Belastungswirkung erhoben werden dürfen (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2017 2 S 330/17, juris, Rz 70, und 2 S 1359/17, juris, Rz 71; Urteil des OVG Lüneburg vom 5. Dezember 2017 9 KN 68/17, juris, Rz 104; Beschlüsse des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2015 14 A 1851/15, juris, Rz 37, und vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 29).

    Diese Steuern können wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen (Beschlüsse des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2015 14 A 1851/15, juris, Rz 37, und vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 31 ff.).

    Es ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer Spielgeräte über längere Zeit weiterbetreiben sollte, wenn es ihm wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungsteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 40).

    Die Fallgruppen des Benutzens von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit einerseits außerhalb von und andererseits innerhalb von Spielbanken sind nicht wesentlich gleich, so dass sie wegen des darin liegenden sachlichen Grundes vergnügungsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden dürfen (vgl. im Einzelnen Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 44).

    Führt die Steuer demgegenüber lediglich zu einer Kostenbelastung, liegt kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit vor (Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 64 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 218/19

    Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.1.2018 - 14 A 595/17 -, NRWE, Rn. 30 f. = juris, Rn. 29 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 14 A 3784/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.1.2018 - 14 A 595/17 -, NRWE, Rn. 60 ff. = juris, Rn. 59 ff. m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.1.2018 - 14 A 595/17 -, NRWE, Rn. 30 f. = juris, Rn. 29 f.

    -, BVerwGE 153, 116, Rn. 33 f.; OVG NRW, Beschluss vom 16.3.2020 - 14 A 3399/19 -, NRWE, Rn. 6 f. = juris, Rn. 5 f.; Beschluss vom 29.1.2018 - 14 A 595/17 -, NRWE, Rn. 8 f. = juris, Rn. 7 f.

  • BFH, 25.04.2018 - II R 43/15

    Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß

    Veränderungen im Maßstab und in der absoluten Höhe berühren den Charakter als herkömmliche Aufwandsteuer danach nicht (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 29).

    Es ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer Spielgeräte über längere Zeit weiterbetreiben sollte, wenn es ihm wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungsteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 40).

  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 61/14

    HmbSpielVStG: Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz nach Inkrafttreten des

    Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG verlangt schon nicht, dass als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern ausschließlich Bagatellsteuern mit einer nur geringfügigen Belastungswirkung erhoben werden dürfen (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2017, 2 S 330/17, juris und 2 S 1359/17, juris; Urteil des OVG Lüneburg vom 5. Dezember 2017, 9 KN 68/17, juris; Beschlüsse des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2015, 14 A 1851/15, juris und vom 29. Januar 2018, 14 A 595/17, juris).

    Diese Steuern können wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen (Beschlüsse des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2015, 14 A 1851/15, juris, Rz 37, und vom 29. Januar 2018, 14 A 595/17, juris, Rz 31 ff.).

    Denn es ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer Spielgeräte über längere Zeit weiterbetreiben sollte, wenn es ihm wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungsteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018, 14 A 595/17, ZKF 2018, 143).

    g) Schließlich ist in der Rechtsprechung auch geklärt, dass das die unterschiedliche Besteuerung von Spielhallenunternehmen und Spielbanken keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, weil die Fallgruppen des Nutzens von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit einerseits außerhalb von und andererseits innerhalb von Spielbanken nicht wesentlich gleich sind, so dass sie wegen des darin liegenden sachlichen Grundes vergnügungsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden dürfen (wegen der Einzelheiten vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 2018, II R 21/15, Rz 63 ff., BFH/NV 2018, 896; Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2275/19

    Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.1.2018 - 14 A 595/17 -, NRWE, Rn. 30 f. = juris, Rn. 29 f.
  • FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 120/20

    Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land

    Dagegen erfasst Art. 56 AEUV solche Maßnahmen nicht, deren einzige Wirkung es ist, zusätzliche Kosten für die betreffende Leistung zu verursachen, und die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten in gleicher Weise wie ihre Erbringung innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats berühren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 C-98/14, Berlington Hungary u. a., ECLI:EU:C:2015:386, juris Rz 36; BFH, Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15, BFHE 261, 62 , juris Rz 81; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2018 9 BN 6/18, ZKF 2019, 22 , juris Rz 12; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2018 4 A 595/17, ZKF 2018, 143 , juris Rz 64, 66; Urteil in KStZ 2020, 214 , juris Rz 35).

    Ausgeschlossen wäre dies bei einer Vergnügungssteuer der in Rede stehenden Art etwa dann, wenn sich der Steuerbetrag zusammen mit den sonstigen notwendigen Kosten für den Betrieb der Geldspielgeräte nicht mehr aus dem Einspielergebnis decken ließe und daher die Geräteaufsteller zur Zahlung der Steuer ihre Gewinne aus anderen rentablen Betriebssparten verwenden müssten, sog. schräge Überwälzung (vgl. z. B. BFH, Urteil in BFHE 261, 62 , juris Rz 43 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris Rz 7 m. w. N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 4. Oktober 2018 5 C 295/18.N, HGZ 2019, 118 , juris Rz 39 m. w. N.).

    Da die Besteuerung gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 6 VergnStG BR n.F. auf der Grundlage des Einspielergebnisses erfolgt und das Einspielergebnis allein aus den von den Spielern getätigten Spieleinsätzen erzielt wird, ist eine Abwälzung grundsätzlich möglich (vgl. OVG NRW, Beschluss in ZKF 2018, 143 , juris Rz 15).

  • BFH, 25.04.2018 - II R 42/15

    Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % des Einspielergebnisses

    Veränderungen im Maßstab und in der absoluten Höhe berühren den Charakter als herkömmliche Aufwandsteuer danach nicht (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 29).

    Es ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer Spielgeräte über längere Zeit weiterbetreiben sollte, wenn es ihm wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungsteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris, Rz 40).

  • FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 119/20

    Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land

    Dagegen erfasst Art. 56 AEUV solche Maßnahmen nicht, deren einzige Wirkung es ist, zusätzliche Kosten für die betreffende Leistung zu verursachen, und die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten in gleicher Weise wie ihre Erbringung innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats berühren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 C-98/14, Berlington Hungary u. a., ECLI:EU:C:2015:386, juris Rz 36; BFH, Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15, BFHE 261, 62 , juris Rz 81; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2018 9 BN 6/18, ZKF 2019, 22 , juris Rz 12; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2018 4 A 595/17, ZKF 2018, 143 , juris Rz 64, 66; Urteil in KStZ 2020, 214 , juris Rz 35).

    Ausgeschlossen wäre dies bei einer Vergnügungssteuer der in Rede stehenden Art etwa dann, wenn sich der Steuerbetrag zusammen mit den sonstigen notwendigen Kosten für den Betrieb der Geldspielgeräte nicht mehr aus dem Einspielergebnis decken ließe und daher die Geräteaufsteller zur Zahlung der Steuer ihre Gewinne aus anderen rentablen Betriebssparten verwenden müssten, sog. schräge Überwälzung (vgl. z. B. BFH, Urteil in BFHE 261, 62 , juris Rz 43 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2018 14 A 595/17, juris Rz 7 m. w. N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 4. Oktober 2018 5 C 295/18.N, HGZ 2019, 118 , juris Rz 39 m. w. N.).

    Da die Besteuerung gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 6 VergnStG BR n.F. auf der Grundlage des Einspielergebnisses erfolgt und das Einspielergebnis allein aus den von den Spielern getätigten Spieleinsätzen erzielt wird, ist eine Abwälzung grundsätzlich möglich (vgl. OVG NRW, Beschluss in ZKF 2018, 143 , juris Rz 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2474/19

    Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.1.2018 - 14 A 595/17 -, NRWE, Rn. 30 f. = juris, Rn. 29 f.
  • VG Arnsberg, 29.08.2019 - 5 K 4315/18

    Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 6.18

    Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bruttokasse; Dienstleistungsfreiheit;

  • FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19

    BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 14 A 2838/19
  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 7.18

    Normenkontrollantrag gegen die Neufassung einer Vergnügungssteuersatzung;

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 225/16

    Vergnügungssteuer

  • VG Gelsenkirchen, 19.07.2019 - 2 K 61/19
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2021 - 2 S 457/21

    Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Spielgeräte Steuer; erdrosselnde Wirkung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21

    Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig

  • VG Gelsenkirchen, 24.03.2020 - 2 K 5005/19
  • VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 2.18

    Erhebung der Vergnügungssteuer anhand des Einspielergebnisses der Automaten des

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 3.18

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach der

  • VG Düsseldorf, 12.04.2019 - 25 K 6279/18
  • VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19

    Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung;

  • VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 298/16

    Eine fehlende Abwälzbarkeit der Spielapparatesteuer hat die Klägerin nicht

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 200/14

    Vergnügungssteuer - Anhebung des Spielgerätesteuersatzes von 12 % auf 18 % der

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